Sehr geehrte Bauinteressenten,
auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die hochwertige Grundausstattung und die technischen Grundlagen eines Hartmann-Massivhauses näher bringen.
Die Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig und so planen wir exakt nach Ihren Vorstellungen. Jedes Hartmann-Massivhaus wird dadurch zu einem Unikat und zu Ihrem Traumhaus.
Seit vielen Jahren baut Firma Hartmann-Massivhaus massiv erstellte Qualitätshäuser mit ausgewählten und umweltfreundlichen Baustoffen deutscher Hersteller.
Die Ausführung unserer Häuser erfolgt stets nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und natürlich nach der jeweiligen gültigen Wärmeschutzverordnung.
Gerade deshalb erwerben Sie mit einem Hartmann-Massivhaus eine hohe Wertbeständigkeit für Generationen.
Dafür stehe ich mit meinem Namen
Detlef Hartmann
als Inhaber des Baugeschäftes
Manfred Hartmann = Hartmann-Massivhaus
Alles inklusive...
• Hartmann-Massivhaus-Vollservice:
- Grundstücksvermittlung
- Grundstücksservice
- freie Hausplanung
- Baubetreuung
• Bauleitgarantie
• Festpreisgarantie
• Qualitätsüberwachung der Bauleistung
• Fußbodenheizung im Erd- und Dachgeschoss
• exklusive Bäder
• Passivholztreppe
• Sprossenfenster
• massive Innenwände im Erd- und Dachgeschoss
1. Architekturleistungen und Bauantrag
Die Firma Hartmann-Massivhaus erstellt sämtliche für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen einschließlich der statischen Berechnungen, Planung des baulichen Wärmeschutzes nach Energieeinsparverordnung (EnEV). Ein Wärmeschutznachweis nach gültiger EnEV wird erstellt. Falls erforderlich, wird ein Brandschutznachweis erstellt. Der Bauherr erteilt den Auftrag an ein vereidigtes Vermessungsbüro die Lagepläne zu erstellen, die Abstandsflächen zu berechnen, den Objekteintrag vorzunehmen sowie Grob-, Fein- und Endeinmessungen mit Höhenangabe durchzuführen. Die Bauantragsunterlagen werden den Bauherren zur Unterschrift vorgelegt und danach bei den zuständigen Ämtern eingereicht. Eventuell erforderliche Bauvoranfragen werden für die Bauherren ausgearbeitet und bei den zuständigen Bauordnungsämtern eingereicht. Behördliche Gebühren für Baugenehmigungen und Bauvoranfragen trägt der Bauherr. Erforderliche Prüfungen durch Prüfstatiker sind von den Bauherren zu beauftragen. Gleiches gilt für das Baugrundgutachten. Zum Leistungsumfang der Firma Hartmann-Massivhaus gehört die Erstellung der Ausführungsplanung im Maßstab von 1:50.
2. Ingenieurleistung
Kanaltiefen-, Baufluchtlinien- und Höhenpläne werden von den Bauherren bei den zuständigen Bauordnungsämtern oder Gemeinden angefordert. Die oben genannten Unterlagen werden durch die Firma Hartmann-Massivhaus mit den vor Ort befindlichen Gegebenheiten überprüft.
3. Baustelleneinrichtung
Für die Leistungen, die die Firma Hartmann-Massivhaus zu erbringen hat, werden sämtliche Arbeitsgerüste, Maschinen und Werkzeuge zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird auf Kosten der Firma Hartmann-Massivhaus ein Baustellen-WC gestellt. Die Einrichtung für Baustrom (380 V) und Bauwasser sind durch den Bauherren rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Gas während der Bauzeit trägt der Bauherr.
Für eventuell erforderliche Bauzäune und Absperrmaßnahmen sorgt die Firma Hartmann-Massivhaus. Weiterhin stellt die Firma Hartmann-Massivhaus die erforderlichen Schnurgerüste für die Sicherung der Einmesspunkte des Gebäudes. Für die von der Firma Hartmann-Massivhaus erbrachten Bauleistungen sind die Bauschuttbeseitigungskosten im Festpreis enthalten.
4. Erdbau
Im Bereich der Baugrube wird der Mutterboden bis zu einer Stärke von ca. 30 cm abgetragen und separat für die bauseitige Wiederverwendung auf dem Grundstück gelagert. Baugrubenaushub, einschließlich Fundamentgräben, erfolgt nach Angabe des Statikers in den Bodenklassen 2 bis 4 nach DIN 18300. Der Boden wird seitlich gelagert, die Arbeitsräume werden mit dem vorhandenen Boden verfüllt und lagenweise verdichtet, sofern dieser hierfür geeignet ist. Die Anfüllung erfolgt bis Oberkante des vorhandenen Terrains. Eignet sich der Boden nicht zum Verfüllen oder besteht keine Lagermöglichkeit auf dem Grundstück, so sind die Kosten für Abtransport des vorhandenen Bodens und die Anlieferung von verfüllfähigem Boden vom Bauherren zu tragen.
Der Bauherr hat für das Herstellen und Unterhalten der Zufahrten während der Bauzeit Sorge zu tragen. Auf Wunsch erstellt die Firma Hartmann-Massivhaus hierfür ein Kostenangebot.
5. Gründung bei Häusern ohne Kellergeschoss
Bei Nichtunterkellerung werden Streifenfundamente inklusive Frostschürze und Bodenplatte ca. 15 cm stark nach statischen Erfordernissen ausgeführt. Der Sockel, in einer Höhe von 30 cm über dem Terrain bis Oberkante Fertigfußboden (OKFF) Erdgeschoss (EG), wird mit einem Buntsteinputz versehen.
Unter der Bodenplatte wird eine Kies- oder Sandschicht planeben abgezogen und als Sauberkeitsschicht eine PE-Folie eingebaut. Die Bodenplatte mit den Fundamenten wird in Beton der erforderlichen Güteklasse nach statischen Erfordernissen, bei einer angenommenen Bodenpressung von 0,2 N/mm² und vorhandenen Bodenklassen 2 bis 4 nach DIN 18300, ausgeführt. Ebenes Gelände wird vorausgesetzt. Bei höher- oder tieferliegendem Gelände wird der Mehraufwand gesondert abgerechnet. Die waagerechte Isolierung unter dem aufgehenden Mauerwerk wird nach Herstellerrichtlinien mit chemischer Dichtungsschlämme bzw. bituminöser Pappe vorgenommen. Ein Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl wird nach VDE-Vorschrift im Fundament eingebaut.